Über Teilzeitberufsausbildung

  • Gesetzliche Grundlagen

    Mit der Reform des Berufsbildungsgesetzes am 1. April 2005 wurde mit dem Paragrafen 8 die Teilzeitberufsausbildung auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Teilzeitberufsausbildung ist grundsätzlich in allen Berufsbereichen des dualen Systems möglich.
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  • Handlungsfelder

    In der Praxis müssen vier Handlungsfelder bedient werden, damit sich die Vorteile des Ausbildungsmodells entfalten können: Beratungs- und Überzeugungsarbeit, Sicherung der Kinderbetreuung, Finanzierung des Lebensunterhalts, Berufsschule.
    [mehr] (URL: http://www.jobstarter.de/de/3642.php)
  • Studie

    Die BMBF-Studie zeigt die Potenziale des Ausbildungsmodells auf. Hierfür wurde das vorhandene Zahlenmaterial aus diversen Quellen systematisch zusammengetragen und ausgewertet.
    [mehr] (URL: http://www.jobstarter.de/de/3643.php)
  • Links & Literatur

    Weiterführende Literatur und Linktipps finden Sie hier.
    [mehr] (URL: http://www.jobstarter.de/de/3644.php)

Ansprechpartner

  • Programmstelle JOBSTARTER beim Bundesinstitut für Berufsbildung

    • Robert-Schuman-Platz 3
    • 53175 Bonn
    • Teilzeitberufsausbildung - Wissenschaftliche Mitarbeiterin
    • Annette Land
    • Telefonnummer: 0228/107-2625
    • E-Mail-Adresse:

Publikationen

  • Ausbildung in Teilzeit ID = 1304

    Titelbild der Publikation

    Finanzierungsmöglichkeiten des Lebensunterhaltes im Überblick

    2011, 24 Seiten
    Bestell-Nr.: 30617

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  • JOBSTARTER REGIONAL ID = 1109

    Titelbild der Publikation

    3/2009 Teilzeitausbildung - keine halbe Sache!

    2009, 16 Seiten
    Bestell-Nr.: 30487

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    Download [PDF - 800,1 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/jobstarter_regional_3-2009.pdf)

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Förderung/Durchführung

Europäische Union

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JOBSTARTER wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union.