Schulische Ausbildung mit Kammerprüfung

Schulische Ausbildung mit Kammerprüfung

Erfahren Sie hier mehr über die Verzahnung von schulischer und betrieblicher Berufsausbildung und über bessere Anrechnungsmöglichkeiten (berufs-)schulischer Ausbildungsteile und -gänge. (URL: #)

 

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen

Das 2005 novellierte Berufsbildungsgesetz (BBiG) eröffnet Ländern und Regionen größere Handlungsspielräume bei der Sicherung und Verbesserung des regionalen Ausbildungsplatzangebotes sowie bei der effektiveren Nutzung schulischer Ausbildungsangebote.

So können gemäß § 43 Abs. 2 BBiG Absolventinnen und Absolventen schulischer oder sonstiger Berufsausbildungsgänge zur Abschlussprüfung bei einer Kammer zugelassen werden, wenn diese Bildungsgänge einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen und insbesondere einen angemessenen Anteil an fachpraktischer Ausbildung enthalten.
Die Landesregierungen werden ermächtigt, im Benehmen mit dem Landesausschuss für Berufsbildung durch Rechtsverordnung zu bestimmen, welche Bildungsgänge die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Auf regionaler Ebene entsteht so mehr Flexibilität, und es bieten sich mehr Handlungsoptionen, die vorhandenen regionalen Ausbildungskapazitäten ökonomisch zu nutzen.

Gemäß § 7 BBiG können der Besuch eines Bildungsgangs berufsbildender Schulen oder die Berufsausbildung in einer sonstigen Einrichtung ganz oder teilweise auf die Ausbildungszeit angerechnet werden.

Aktivitäten von JOBSTARTER-Projekten

Im Rahmen des Ausbildungsstrukturprogramms JOBSTARTER haben mehrere Projekte diese neuen Möglichkeiten des BBiG aufgegriffen und damit neue Wege und Strategien zur Ausbildung beschritten.

Diese Projekte haben verschiedene Modelle entwickelt und erprobt, die auf eine bestimmte Region oder auf einen bestimmten Sektor zugeschnitten sind. In erster Linie ging es darum, einen konzeptionellen und organisatorischen Rahmen in den jeweiligen Regionen aufzubauen, der die Einrichtung und Weiterentwicklung entsprechender kooperativer, insbesondere von Kammern und Betrieben mitgetragener Ausbildungsgänge ermöglicht.

Dabei waren und sind schwerpunktmäßig folgende Entwicklungsschritte hervorzuheben:

  • Regionale Bestandsaufnahme betrieblicher und schulischer Ausbildungskapazitäten, die für eine kooperative Ausbildungsform geeignet sind.
  • Aufbau bzw. Nutzung eines regionalen runden Tischs, der alle relevanten Akteure (insbesondere zuständige Stellen, Gewerkschaften, Schulverwaltung, Arbeitgeberverbände) in die Projektarbeit einbezieht und den gesamten Prozess begleitet. Art und Umfang der Zusammenarbeit werden in entsprechenden Kooperationsvereinbarungen festgelegt.
  • Aufbau eines Pools von geeigneten Betrieben, die die betrieblichen Ausbildungszeiten abdecken können, ohne ihre bisherigen Ausbildungsleistungen zu reduzieren.

All diese Projekte haben ihren jeweils ganz eigenen "Zuschnitt", der vom Fachkräftebedarf einer Branche (wie etwa der Mikrotechnologie) oder von Erwägungen zur weiteren regionalen Ausbildungsstrukturentwicklung bestimmt wird. So unterschiedlich die Projekte auch angelegt sind - alle suchen nach spezifischen Ansätzen, wie der regional- und branchenspezifisch unterschiedlich ausgeprägte Mangel an betrieblichen Ausbildungsangeboten ausgeglichen und gleichzeitig die Zahl der Jugendlichen in Warteschleifen abgebaut werden kann. Eine wissenschaftliche Begleitung evaluiert den Projektfortschritt und überprüft anhand der vorliegenden Ergebnisse, inwieweit die mit diesen neuen Handlungsoptionen des BBiG verbundenen Zielsetzungen erreicht werden konnten.

Siehe auch die Nachricht: "Zweiter Platz beim Hermann-Schmidt-Preis für JOBSTARTER-Projekt "Ausbildungskooperation Berufsschule - Wirtschaft".

Siehe auch die Würdigung des Projektes "Kompetenz durch Betrieb und Schule" auf der BMBF-Website (Projekt des Monats Februar 2009).

Autor: Wolfgang Müller-Tamke

Hier geht's zum Good Practice-Beispiel.

Dokumente

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    • E-Mail-Adresse:
    • JOBSTARTER-Regionalbüro Nord
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