Teilzeitberufsausbildung nach §8 BBiG

Teilzeitberufsausbildung nach §8 BBiG

Die Teilzeitberufsausbildung eröffnet jungen Menschen mit Familienverantwortung eine realistische Perspektive auf eine qualifizierte Berufsausbildung. (URL: #)

 
Die Vereinbarkeit von Berufsausbildung und Familie stellt junge Eltern vor große Herausforderungen. Eine große Anzahl junger Menschen, die über keine Berufsausbildung verfügen, hat ein Kind zu betreuen - fast ein Fünftel der betroffenen Jugendlichen, überwiegend Frauen. Erst eine berufliche Ausbildung bringt jedoch eine Sicherung gegen die Risiken und eine Basis für die Gestaltung des weiteren Berufs- und Lebenswegs - auch der Kinder - mit sich. Es ist gesellschaftlich geboten, junge Menschen mit familiären Verpflichtungen dabei zu unterstützen, einen Berufsabschluss zu erreichen. Daher ist im Berufsbildungsgesetz im Jahre 2005 die Möglichkeit verankert worden, eine Berufsausbildung auch in Teilzeit gestalten zu können. Damit hat die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein gesetzliches Fundament erhalten.


Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit

Die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung wurde 2005 im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert. Hier heißt es in §8 Abs. 1 und 2:
"Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung). [...] In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor der Entscheidung nach Satz 1 sind die Ausbildenden zu hören."

In den "Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 27.6.2008 zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit / zur Teilzeitberufsausbildung (§ 8 BBiG/ § 27 HwO) sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 1 BBiG / § 37 Abs. 1 HwO)" finden sich Konkretisierungen zur Umsetzung des § 8 BBiG. Demnach liegt ein "berechtigtes Interesse" im Sinne einer Teilzeitberufsausbildung vor, wenn der oder die Auszubildende ein eigenes Kind betreuen, einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen muss oder vergleichbare schwerwiegende Gründe vorliegen (vgl. Abschnitt B.5, Satz 1). Auch führt die  Teilzeitberufsausbildung grundsätzlich nicht zur Verlängerung der kalendarischen Gesamtausbildungsdauer (vgl. Abschnitt B.5, Satz 4).

Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Teilzeitberufsausbildung

Die Teilzeitberufsausbildung eröffnet jungen Menschen mit Familienverantwortung eine realistische Perspektive auf eine qualifizierte Berufsausbildung. Gleichzeitig sichert sie den Betrieben Fachkräftenachwuchs durch motivierte Auszubildende, die aufgrund ihrer familiären Verantwortung gute soziale und organisatorische Kompetenzen sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein mitbringen. Die Teilzeitberufsausbildung kann darüber hinaus jungen Menschen helfen, eine mögliche familiäre Isolierung durch einen Alltag zu durchbrechen, der von der Betreuung des Kindes oder der Pflege eines Angehörigen dominiert wird.

Die Vorteile von Teilzeitberufsausbildung auf einen Blick:

  • Junge Mütter, Väter oder Pflegende haben mit der Teilzeitberufsausbildung eine Alternativen zur Vollzeitberufsausbildung.
  • Durch die große familiäre Verantwortung bringen diese Auszubildenden ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Organisationstalent und Motivation mit, wovon der ausbildende Betrieb profitiert kann.
  • Durch Familienfreundlichkeit können gute Arbeitskräfte für Unternehmen gewonnen und im Unternehmen gehalten werden.
  • Familienfreundliche Unternehmen werden als attraktive und verantwortungsvolle Arbeitgeber wahrgenommen (Image-Gewinn).
  • Sie bietet den Betrieben eine Chance, auch in Kooperation mit anderen Akteuren wie z. B. in einer Verbundausbildung, neu in die Berufsausbildung einzusteigen und so langfristig auch den eigenen Fachkräftebedarf zu decken.
  • Untersuchungen der Teilzeitberufsausbildungsprojekte zeigen, dass Teilzeitauszubildende mit Kindern nicht häufiger im Betrieb fehlen als andere Auszubildende - wenn für die Kinderbetreuung etwa durch günstig gelegene Betreuungsmöglichkeiten gesorgt ist.
  • Die Teilzeitberufsausbildung spiegelt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in einer modernen Gesellschaft wieder und trägt den veränderten Familienstrukturen und Lebensmodellen Rechnung.

Gute Gründe für Teilzeitberufsausbildung

JOBSTARTER greift die Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung auf und fördert Projekte, die aufzeigen, was gut funktioniert und wie die Probleme gelöst werden können. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen: Teilzeitberufsausbildung ist grundsätzlich in allen Berufsbereichen des dualen Systems (kaufmännisch, medizinisch, gewerblich-technisch, gastronomisch) möglich. JOBSTARTER knüpft damit an die Erfahrung erfolgreicher Projekte an, die im Vorgängerprogramm STARegio gefördert wurden.

Erfolgreiche Beispiele aus der Praxis

Das JOBSTARTER-Projekt aus der 1. Förderrunde "Tau - Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter" in der Trägerschaft der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH Bamberg hat in der Projektlaufzeit (Mai 2006 - September 2008) in der Region Bamberg und Forchheim ein regionales Netzwerk aller relevanten Akteure und eine Beratungs- und Unterstützungsstruktur aufgebaut - mit Erfolg: 30 zusätzliche Ausbildungsplätze für junge Eltern unter 25 Jahre wurde geschaffen. Über die Erfahrungen bei der Projektarbeit lesen Sie unter: www.tau-bamberg.de/.

In der 3. Förderrunde widmen sich dem Thema der Teilzeitberufsausbildung die JOBSTARTER-Projekte

Näheres über die Projekte finden Sie auf der JOBSTARTER-Projektlandkarte.

Es gibt bundesweit Projekte, die aus Bundesmitteln gefördert werden bzw. wurden und die die Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung in die Praxis umsetzen. Im Folgenden werden einige ausgewählte Projekte vorgestellt:

Das Projekt "Ausbildung in Teilzeit" wird in gemeinsamer Trägerschaft der Handwerkskammer und IHK Lübeck durchgeführt. Von 2005 bis 2007 wurde es unter dem Projektnamen "Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter unter 25 Jahren sowie in Pflege eingebundene junge Erwachsene" aus dem Programm STARegio aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und sowie aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert. Seit 2008 erhält das Projekt Fördergelder vom Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein und dem ESF.

Mithilfe des Projektes sind landesweit Beratungsstellen eingerichtet worden, die Betriebe und junge Erwachsene mit Familienpflichten bei der passgenauen Erschließung ihres jeweiligen Ausbildungspotenzials unterstützen. Auf den Internetseiten des Projekts finden Auszubildende und Betriebe nützliche Broschüren und Infoflyer rund um das Thema Teilzeitberufsausbildung für die Praxis.


Im Rahmen des Programms "Kompetenzen fördern. Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf (BQF)" und dem Nachfolgerprogramm BQF-Transfer führte der gemeinnützige Verein RE/init e.V. das Modellprojekt "BEAT - Betriebliche Erst-Ausbildung in Teilzeit" durch. Das Handbuch Teilzeitberufsausbildung fasst die Projektergebnisse zusammen und bietet wertvolle Hinweise für die praktische Umsetzung sowie eine Liste aller regionalen Akteure, Ansprechpartner und Angebote für junge Frauen und Männer mit Elternpflichten. Die Projektlandkarte bietet - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - einen bundesweiten Überblick über die Projekte zur Teilzeitberufsausbildung.

Aus BQF wurde auch das Projekt "MOSAIK - Kompetenzentwicklung für (junge) Mütter. Kooperation von Beratung, (Aus)Bildung und Beruf" gefördert. Dieses richtete sich direkt an junge Mütter. Beide Projekte entwickelten spezielle Beratungs- und Kompetenzentwicklungsmodelle für junge Mütter und junge Väter sowie Modelle zum Aufbau von regionalen Netzwerkstrukturen u. a. mit dem Ziel, Ausbildungspotenziale in Teilzeit zu erschließen.

Teilzeitberufsausbildungsverhältnisse

Repräsentative Zahlen über Teilzeitberufsausbildungsverhältnisse liegen derzeit nicht vor. Mit der Änderung der Erhebung der Auszubildendenmerkmale der Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes wird ab dem Erhebungsjahr 2007 auch die Abkürzung der Ausbildungsdauer erfasst.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat eine Kammerbefragung durchgeführt und die Ergebnisse veröffentlicht: Teilzeitausbildung unter besonderer Berücksichtigung der Situation von Mädchen und jungen Frauen mit Kindern. Bericht der Landesregierung im Ausschuss für Frauenpolitik, Düsseldorf, 15. Januar 2009. Aus der Erhebung ergeben sich für das Land Nordrhein-Westfalen mind. 229 aktuell abgeschlossene und laufende Teilzeitberufsausbildungsverhältnisse (darunter 3 Väter bzw. 98,7% Mütter) in den 16 Industrie- und Handelskammern. Hinzu kommen 42 Teilzeitberufsausbildungsverträge in den Handwerkskammern.

Herausforderungen für eine erfolgreiche Teilzeitberufsausbildung
Der Erfolg einer Teilzeitberufsausbildung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die auch in den Berichten der aufgeführten Projekte dargestellt werden. Herausragende Bedeutung haben dabei folgende Rahmenbedingungen:

  • Finanzielle Absicherung der Auszubildenden: Es gibt diverse Fördermöglichkeiten, die auch zur finanziellen Absicherung von Teilzeitauszubildenden eingesetzt werden können: Von Leistungen aus SGB II und SGB III, über Berufsausbildungsbeihilfe bis hin zum Elterngeld oder Förderungen aus Landesprogrammen findet sich hier meist für 'jeden Fall' das Richtige.

    Doch zeigt sich in der Praxis auch, dass nicht alle Teile dieses bunten Förderstrausses zusammenpassen, sondern sich vielmehr wechselseitig ausschließen, so dass z.B. die Aufnahme einer Teilzeitberufsausbildung junge Menschen vor finanzielle Probleme stellen kann, weil ihre bisherigen Unterstützungsleistungen wegfallen, bevor die neuen Einnahmen als Auszubildende einsetzen oder auch, weil die einzelnen möglichen Leistungen an unterschiedlichen Stellen beantragt werden müssen und (nicht nur) junge Eltern und Pflegende durch die Unübersichtlichkeit überfordert werden. Transparentere Regelungen und Unterstützungsleistung aus einer Hand könnten mehr jungen Menschen mit Familienpflichten den Weg zum Erwerb eines Berufsabschlusses eröffnen.
  • Zeitliche Passungen: Die Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen wie Kinderkrippen und -tagesstätten sowie anderer Betreuungsformen müssen mit den Ausbildungszeiten im Betrieb und in der Berufsschule in Einklang stehen.
  • Adäquate Betreuungsmöglichkeiten: Generell fehlt es an Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren; hier sollten junge Eltern bevorzugt Angebote erhalten. Adäquat sind Betreuungsmöglichkeiten, die der Arbeits- UND Lebenssituation gerade junger Mütter und Väter angepasst sind, das heißt auch so flexibel sind, dass Kinder auch bei Krankheit betreut werden können, so dass  Fehlzeiten während der Ausbildung minimiert werden können.

Die JOBSTARTER-Projekte greifen diese Herausforderungen auf und erproben Lösungswege. Die Erfahrungen aus den Projekten zeigen, dass die Rahmenbedingungen bereit gestellt werden müssen, damit junge Mütter und Väter parallel zu ihren familiären Verpflichtungen die Chance der beruflichen Ausbildung wahrnehmen können. Neben den Projekten wird das Thema Teilzeitberufsausbildung in Werkstattgesprächen und  Fachveranstaltungen erörtert. Das JOBSTARTER Regionalbüro Nord hat am 29.04.2009 ein Werkstattgespräch mit dem Titel "Chancen für junge Eltern - Ausbildung in Teilzeitform" mit Expertinnen und Experten in Hamburg durchgeführt. Die Dokumentation der Veranstaltung finden Sie hier.

Literaturhinweise

Arbeiten des BIBB zur Teilzeitberufsausbildung nach § 8 BBiG

  • Linten, Markus; Prüstel, Sabine: Auswahlbibliografie "Berufsausbildung in Teilzeit"; Zusammenstellung aus: Literaturdatenbank Berufliche Bildung (www.ldbb.de). - Stand: November 2008. - Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung, 2008.
  • Puhlmann, Angelika: Ausbildung in Teilzeit. Projekterfahrungen zur Vereinbarkeit von Berufsausbildung und Familie. In: BWP 3/2008, S. 40-43.
  • Puhlmann, Angelika: Akzeptanz und Umsetzung von Teilzeitberufsausbildung. BIBB-Untersuchung (Abschlussbericht Vorhaben 3.0.555), Bonn 2008.
  • Weitere Studien zum Thema
    • Anslinger, Eva: Junge Mütter im dualen System der Berufsbildung. Potenziale und Hindernisse. Dissertationen/Habilitationen, Band 16, 2009.
    • Beicht, Ursula; Ulrich, Joachim Gerd: Welche Jugendlichen bleiben ohne Berufsausbildung? Analyse wichtiger Einflussfaktoren unter besonderer Berücksichtigung der Bildungsbiografie. BIBB-Report Nr. 6/2008. In:
      www.bibb.de/dokumente/pdf/a12_bibbreport_2008_06.pdf
  • Friese, Marianne: Kompetenzentwicklung für junge Mütter. Förderansätze der beruflichen Bildung. Bielefeld 2008.
  • Hahner, Beatrix: Teilzeit-Ausbildung für junge Mütter und Väter. Anforderungen an Ausbilder/innen am Beispiel des STARegio-Projekts von IHK und HwK Lübeck. Dissertation am Institut für Erziehungswissenschaften des Fachbereichs 03 der Justus-Liebig-Universität Gießen 2008.
  • LIFE e. V. (Hrsg.): Studie zur Umsetzung von Teilzeitberufsausbildung in Berlin, Januar 2008.
  • Metzing, Sabine: Kinder und Jugendliche als pflegende Angehörige. Erleben und Gestalten familialer Pflege. Bern und andere 2007.

Autorin: Satiye Sarigöz

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Publikationen

  • JOBSTARTER REGIONAL

    Titelbild der Publikation

    3/2009 Teilzeitausbildung - keine halbe Sache!

    2009, 16 Seiten
    Bestell-Nr.: 30487

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    Download [PDF - 800,1 kB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/jobstarter_regional_3-2009.pdf)

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Ansprechpartner

  • Programmstelle JOBSTARTER beim Bundesinstitut für Berufsbildung

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