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Lesen Sie in dieser Ausgabe alles Wissenswerte zur Wiedereinführung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO).
Liebe Leserin, lieber Leser,
am 1. August wurde die neue Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in Kraft gesetzt. Ab sofort müssen Ausbilderinnen und Ausbilder zum Nachweis ihrer Eignung wieder eine Prüfung vor der Kammer ablegen.
Für zukünftige Ausbilderinnen und Ausbilder mit Migrationshintergrund stellt die Ausbilder-Eignungsprüfung häufig eine besondere Hürde im Hinblick auf Sprache und Kenntnisse des deutschen Berufsbildungssystems dar.
JOBSTARTER fördert daher die Teilnahme von 1000 Personen mit Migrationshintergrund an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen.
Anbieter von Qualifizierungslehrgängen können sich nun im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung bis zum 21. Oktober um Förderung bewerben.
Was Sie sonst noch über die neue AEVO wissen sollten, haben wir in diesem Newsletter für Sie zusammengestellt.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr JOBSTARTER-Team