Regionalbüros

Junge Menschen in Teilzeitberufsausbildung brauchen eine gesicherte Finanzierung des Lebensunterhalts

Workshop 4

Für Alleinerziehende ist die Sicherstellung des Lebensunterhaltes existentiell. Bislang können Alleinerziehende finanzielle Leistungen aus über zehn verschiedenen Fördertöpfen beziehen, für die unterschiedlichen Vorschriften und Freibetragsregelungen gelten. Die Leistungen werden zu unterschiedlichen Zeiten ausgezahlt, manche schließen sich gegenseitig aus. Sich in diesem Paragrafendschungel zu Recht zu finden, fällt nicht nur den betroffenen Jugendlichen schwer. Ursula Schubert-Sarellas von der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsagentur Bonn führte aus, dass bei der Finanzierung des Lebensunterhaltes die Gesetzesmaterie so unübersichtlich ist, dass sogar ARGEN, Arbeitsagenturen und Jobcenter nicht immer Bescheid wissen. Deshalb sind klare Regelungen und ein Miteinander von Menschen verschiedenster Behörden, Ämter und Institutionen in regionalen Netzwerken der beste Weg aus dem Paragrafendschungel. Dazu zählt auch, dass klare Ansprechpartner benannt werden, an die sich Ratsuchende wenden können. Hier wurde empfohlen, dass die Beauftragte für Chancengleichheit in den Arbeitsagenturen eine geeignete Anlaufstelle ist. Darüber hinaus wurde angeregt, zu überprüfen, ob die BAB elternunabhängig bewilligt werden kann. Unabhängig von der Realisierbarkeit dieses Vorschlags wurde die Verkürzung der langen Bearbeitungszeit der Anträge gefordert.
Die Diskussionen im Workshop zeigten, dass angesichts der Unübersichtlichkeit der Gesetzesmaterie auch Projektträger überfordert sind. So war vielen Teilnemerinnen und Teilnemern das Einstiegsgeld zur Überbrückung der Lücke von AL II zu BAB nicht bekannt. Deshalb wurde die Herausgabe eines Online-Newsletters zur Teilzeitberufsausbildung angeregt, der zeitnah und aktuell Informationen rund um das Thema zur Verfügung stellt. Grundsätzlich wurde gefordert, dass die Teilzeitauszubildenden nicht in die Ecke der Sozialbenachteiligten abgeschoben werden dürfen. Finanzielle Anreize für Betriebe wie der Ausbildungsbonus wurden kontrovers diskutiert.

 

Impulsbeiträge:

  • Junge Menschen in Teilzeitausbildung brauchen eine gesicherte Finanzierung des Lebensunterhalts

    Peter Gorzkulla-Lüdemann, Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Hamburg Download [PDF - 198,0 kB] (URL: http://www.jobstarter.de/_media/Gorzkulla-Luedemann_Workshop4.pdf)

  • Berufsausbildung in Teilzeitform - Konzepte, Erfahrungen, Perspektiven

    Kerstin Degener-Kirsch, RE/init Recklinghausen Download [PDF - 2,03 MB] (URL: http://www.jobstarter.de/_media/Degener-Kirsch_Workshop4.pdf)

  • Teilzeitberufsausbildung in NRW

    Karin Linde, Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mgH, Bottrop Download [PDF - 173,3 kB] (URL: http://www.jobstarter.de/_media/Linde_GIB_Bonn_021109_Teilzeit__aktualisiertx(1).pdf)

Protokoll:

  • Protokoll des Workshop 4

    Download [PDF - 54,1 kB] (URL: http://www.jobstarter.de/_media/Potokoll_WS_4.pdf)

Ansprechpartner

  • Programmstelle JOBSTARTER beim Bundesinstitut für Berufsbildung

    • Robert-Schuman-Platz 3
    • 53175 Bonn
    • Teilzeitberufsausbildung
    • Satiye Sarigöz
    • Telefonnummer: 0228 107-2824
    • E-Mail-Adresse:
    • JOBSTARTER-Regionalbüro Nord
    • Gabriele Schünemann
    • Telefonnummer: 040 85 50 64 91
    • E-Mail-Adresse:
 

Förderung/Durchführung

Europäische Union

Programmdurchführung:

Logo des Bundesinstituts für Berufsbildung

JOBSTARTER wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union.