Der Weg zum erfolgreichen Verbund

Verbundausbildung - Checkliste und Leitfaden

Verbundausbildung ist ein nützliches Instrument für Betriebe, die sich aktiv an der Ausbildung junger Menschen beteiligen möchten, dies aber aus den unterschiedlichsten Motiven nicht allein bewerkstelligen können oder wollen.

Um Ihnen die Organisation dieser etwas anderen Ausbildungsform zu erleichtern, haben wir eine Checkliste und einen Leitfaden zusammengestellt. Hier sind alle Schritte ausführlich erläutert, die zu einer Verbundausbildung führen: Sie finden nützliche Hinweise, Tipps aus der Praxis und Vorlagen, die Sie für Ihren eigenen Ausbildungsverbund verwenden können.

Auch diejenigen, die sich mit dem Gedanken tragen, einen eigenen Ausbildungsverein ins Leben zu rufen, finden hier entsprechende Hinweise.

Publikation "Verbundausbildung - vier Modelle für die Zukunft"

Die Checkliste und der Leitfaden vervollständigen den Serviceteil des Fachbuches "Verbundausbildung - vier Modelle für die Zukunft". Die Publikation kann hier kostenfrei bestellt werden.

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Stöbern.

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Evelyn Borsdorf, Guido Kirst & Simone Asmuth, Redaktion JOBSTARTER PRAXIS Band 6 "Verbundausbildung - vier Modelle für die Zukunft"

 

Die hier veröffentlichten Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung zu kommerziellen Zwecken ist untersagt.

Akquise

  • Der Betrieb hat sich für die Ausbildung und einen Ausbildungsberuf entschieden
    • Am Anfang jeder Verbundausbildung steht die Entscheidung für eine Ausbildung und einen Ausbildungsberuf. Oftmals benötigen Betriebsinhaber hierfür einen Anstoß von außen. Thomas Klein vom JOBSTARTER-Projekt "Transmina" erklärt, welche Methoden er bei der Akquise anwendet und welche besser funktionieren als andere. Er informiert über Direkt- und Telefonakquise, Mailings, Netzwerkarbeit, Berufsmessen und Schulbesuche.
      Ausbildungsplatzakquise in der Praxis.pdf
  • Der Betrieb ist über die wichtigsten Fragen der Ausbildung informiert
    • Viele Abläufe bei der Organisation einer Verbundausbildung sind ähnlich wie bei einer Einzelausbildung und müssen daher bekannt sein. Einen umfassenden Überblick darüber gibt die Checkliste der QualiTec GmbH der Handwerkskammer Aachen, die im Rahmen eines STARegio-Projektes entwickelt wurde.
      Checkliste Qualitec GmbH.pdf
  • Der Betrieb ist über die Vorteile der Verbundausbildung informiert
    • Ein Verbund ist immer dann sinnvoll, wenn ein Betrieb nicht alleine ausbilden kann oder will, da er:
      1. erstmalig ausbildet und inhaltliche und organisatorische Unterstützung wünscht,
      2. die Kosten der Ausbildung teilen möchte,
      3. den Ausbildungsinhalt zeitlich oder inhaltlich nicht allein abdecken kann,
      4. dem Azubi spezielle Erfahrungen in einem anderen Betrieb ermöglichen möchte; dies kann auch ein Betrieb im Ausland sein,
      5. Zusatzqualifikationen zur qualitativen Verbesserung der Ausbildung anbieten möchte.
    • Um die Chancen der Verbundusbildung deutlich zu machen, bieten sich aussagekräftige Materialien an. Die JOBSTARTER-Projekte haben für die Informationen Flyer und Broschüren erstellt.
      Broschüre - Ausbilden im Verbund (gfw).pdf
      Broschüre - Gemeinsam geht's (gilde).pdf
      Broschüre - Ausbildungsnetz Clenze zur Verbundausbildung.pdf

Planung und Organisation

  • Die Entscheidung für ein Verbundmodell ist getroffen
    • Die vier Grundtypen der Verbundausbildung liefern eine erste Orientierung, mit deren Hilfe man ein für sich geeignetes Verbundmodell findet. Diese Grundtypen sind allerdings auf die Situation im Betrieb und die Bedürfnisse beziehungsweise die regionalen Angebote und Gegebenheiten zuzuschneiden.
  • Leitbetrieb mit Partnerbetrieben
    • Ein Betrieb schließt als Leitbetrieb (Stammbetrieb) den Ausbildungsvertrag ab und ist für die Ausbildung verantwortlich. Der Stammbetrieb koordiniert die zeitweise Entsendung der Auszubildenden in den Partnerbetrieb und trägt in der Regel die Ausbildungsvergütung auch für die Dauer der Ausbildung im Partnerbetrieb. Dieses Verbundmodell ist geeignet für Unternehmen, die
      1. aufgrund ihrer Spezialisierung oder ihrer Größe nicht allein ausbilden können oder dürfen,
      2. sich enger mit einem Geschäftspartner vernetzen möchten und/oder
      3. über die Ausbildung neues Know-how ins Unternehmen holen wollen.
  • Die Auftragsausbildung
    • Der Ausbildungsbetrieb entsendet seine Auszubildenden für bestimmte Abschnitte zu einem Bildungsträger oder einem anderen Betrieb. Hierbei kann es sich um mehrtägige Seminare oder auch um ganze Ausbildungsabschnitte handeln. Dieses Modell ist geeignet für Betriebe, die
      1. bestimmte Ausbildungsabschnitte nicht selbst oder nur mit großem Aufwand übernehmen können,
      2. ein zeitlich und inhaltlich flexibles Angebot benötigen oder
      3. bereit sind, für die Leistungen eines Bildungsträgers oder eines anderen Betriebes zu bezahlen, sollte es für die Ausbildung keine öffentlichen Zuschüsse geben.
  • Ein Ausbildungskonsortium
    • ist ein flexibler und unbürokratischer Zusammenschluss von Betrieben, die gemeinsam ausbilden wollen und ihre Auszubildenden austauschen, mit dem klaren Ziel, dadurch die Qualität der Ausbildung zu erhöhen. Bei der Entscheidung für ein Ausbildungskonsortium müssen folgende Voraussetzungen geregelt sein:
      1. Die Unternehmen müssen unterschiedliche Aufgaben und Aufträge übernehmen, also unterschiedliche Ausbildungsinhalte anbieten und sich so ergänzen können. Die Unternehmen müssen sich kennen, bestenfalls bereits zusammengearbeitet und eine Basis gegenseitigen Vertrauens aufgebaut haben.
      2. Es muss die Möglichkeit bestehen, die Auszubildenden auszutauschen und damit auch die entstehenden Ausbildungskosten untereinander aufzuteilen.
      3. Die Betriebe müssen bereit sein, den Austausch selbst zu organisieren. Die Bereitschaft, auf die Bedürfnisse der Partner einzugehen, ist zwingend notwendig.
  • Ein Ausbildungsverein
    • ist in der Regel ein Zusammenschluss von Akteuren, die sich für die duale Ausbildung in einer Branche oder in einer Region engagieren wollen. Der Verein unterstützt die Betriebe in allen Ausbildungsfragen, er fungiert als Organisationsplattform für Betriebe, oft ist der Verein formal Ausbildender, übernmmt dabei auch die Rolle des Arbeitgebers und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen.
    • Grundsätzlich kann jedes Unternehmen diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen, nur gibt es Ausbildungsvereine nicht in jeder Region. Besonders geeignet ist der Verein für Unternehmen, die
      1. neu gegründet sind und keine oder wenig Erfahrung mit der Berufsausbildung haben,
      2. aufgrund ihrer Spezialisierung oder ihrer Größe nicht allein ausbilden können oder dürfen,
      3. den mit der Ausbildung verbundenen organisatorischen Aufwand scheuen oder sich bei Problemen überfordert fühlen,
      4. finanziell nicht in der Lage sind, die Ausbildungsvergütung über die gesamte Dauer der Ausbildung zu leisten,
      5. eine hochwertige Ausbildung anstreben, da sie auf qualifizierten Nachwuchs angewiesen sind,
      6. bereits ausbilden und über neue Berufsbilder nachdenken,
      7. beratende Begleitung vor und während der Ausbildung nachfragen.
  • Ein oder mehrere Verbundpartner sind gefunden
    • Verbundpartner können Betriebe oder auch Bildungsanbieter sein. Betriebliche Partner finden sich oft im eigenen Umfeld des Betriebes. Sie sind zum Beispiel Kooperationspartner, Auftragnehmer, liegen in der unmittelbaren Nachbarschaft, oder man kennt sich über die Innung oder vielleicht von einer Weiterbildung. Umgekehrt können natürlich auch über den Verbund neue Partnerschaften entstehen.
    • Unterstützung bei der Suche nach einem Partnerbetrieb bieten vor allem die Kammern, Innungen, Kreishandwerkerschaften, Wirtschaftsförderer, Beratungsstellen und die über JOBSTARTER geförderten Projekte. Diese Partner informieren auch über Angebote von Bildungsträgern und Verbundvereine in der Region.
    • In der Broschüre "Gemeinsam geht's" der GILDE Wirtschaftsförderung in Detmold berichten Betriebsinhaber/innen über die Suche und Auswahl eines geeigneten Partners für den Verbund.
      Broschüre - Gemeinsam geht's (gilde).pdf
  • Die Partner haben sich eine Rechtsform gegeben
    • Die Verbundmodelle
      1. Leitbetrieb mit Partnerbetrieb,
      2. Auftragsausbildung und
      3. Ausbildungskonsortium regeln den Verbund in einem Kooperationsvertrag.
    • Der Ausbildungsverein hingegen steht für eine institutionalisierte Form der Verbundausbildung. Allein deshalb schon sollten sich Betriebe über die Vor- und Nachteile im Klaren sein. Für dieses Modell bieten sich zwei Organisationsformen an: der "eingetragene Verein - e.V." oder eine "Gesellschaft mit beschränkter Haftung - GmbH". Die GmbH haftet in der Regel nur mit ihrem Stammkapital (Mindestens 25.000 Euro) für betriebliche Verbindlichkeiten. Eine Unternehmergesellschaft (s. § 5a GmbHG) bietet eine Alternative, wenn weniger Stammkapital möglich ist.
    • Ein Verein ist relativ schnell gegründet. Dafür benötigen Sie mindestens sieben Gründungsmitglieder und eine Satzung.
      Leitfaden zur Gründung eines eingetragenen Vereins.pdf
      Mustersatzung Ausbildungsverein.doc
      Muster Beitrittsantrag Ausbildungsverein.doc
    • TIPP Wenn möglich, sollten Sie Mitglieder werben, die das Thema Verbundausbildung gemeinsam mit Ihnen vorantreiben. Das können Bürgermeister oder Landräte der Kommunen sein, die sich für die Ausbildung engagieren, die Wirtschaftsförderer, Innungen, Branchenvertreter, Schulen und vor allem andere Betriebe. Holen Sie sich Unterstützung aus Regionen, in denen Vereine bereits ausbilden. Erfolgreiche Praxisbeispiele motivieren und zeigen, was machbar ist.
      Klären Sie mit Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater, ob es steuerrechliche Fragen zu beachten gibt, wenn Sie die Ausbildungsvergütung dem Kooperationspartner in Rechnung stellen.
    • TIPP Unter Umständen kann es Sinn machen, beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit zu beantragen, beispielsweise wenn Sie Spenden einwerben wollen oder auch unter steuerlichen Gesichtspunkten. Setzen Sie sich mit dem Steuerberatungsbüro und Ihrem ortsansässigen Finanzamt in Verbindung und klären Sie Vor- und Nachteile.
      Leitfaden zur Gründung einer GmbH.pdf
  • Die zuständige Kammer ist informiert
    • Gleich welche Verbundform Sie wählen: Der zuständige Ausbildungsberater der Kammer sollte vor Vertragsabschluss über die Ausbildung im Verbund informiert werden. Insbesondere muss die Ausbildungsberechtigung bestätigt werden, wenn die Betriebe sich in ihren Inhalten ergänzen. Die Kammer erteilt dann dem Verbund die Berechtigung. Bei einem Verein oder einer GmbH sollte die Kammer vor Vereinsgründung informiert werden, bestenfalls kann sie für eine Mitgliedschaft im Verein geworben werden.
  • Finanzielle Unterstützung ist beantragt
    • Zur Förderung von Verbundausbildung können Sie in vielen Bundesländern, teilweise auch auf regionaler Ebene, finanzielle Unterstützung beantragen. Informationen erhalten Sie bei der Landesregierung, der Wirtschaftsförderung und der Arbeitsagentur. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, einige Förderprogramme können Sie nur vor Vertragsabschluss beantragen!
  • Der Betriebsrat ist informiert
    • Wenn einer oder alle Partner einen Betriebsrat haben, sollten diese rechtzeitig in die Planung einbezogen werden. In diesem Zusammenhang können auch Fragen der Ausbildungsvergütung und weitere Betriebsvereinbarungen, die auf die Ausbildung zutreffen, abgesprochen werden. Beide Betriebsräte müssen einer Verbundausbildung zustimmen. Zuständig für den/die Auszubildende/n ist in der Umsetzungsphase der Betriebsrat des Stammbetriebes.
    • TIPP Bei Organisation eines Verbundes über einen Ausbildungsverein sollte der Betriebsrat ebenfalls in die Organisation eingebunden werden, auch wenn er nicht offiziell zuständig ist.
  • Ein Kooperationsvertrag mit dem Partnerbetrieb beziehungsweise weiteren Verbundpartnern ist geschlossen
    • Der Vertrag wird zwischen dem Leitbetrieb und dem Partnerbetrieb oder bei der Auftragsausbildung mit dem Auftragnehmer (Bildungsdienstleister oder Betrieb) vereinbart.
    • In dem Vertrag wird unter anderem festgelegt,
      1. welche zeitlichen und inhaltlichen Ausbildungsabschnitte von dem jeweiligen Partner übernommen werden,
      2. bei wem die Verantwortung für die Ausbildung beziehungsweise die einzelnen Ausbildungsabschnitte liegen,
      3. in welchem Betrieb die Urlaubsansprüche abgegolten werden,
      4. wer die Ausbildungsvergütung im Krankheitsfall übernimmt,
      5. wie in Konfliktfällen mit dem Azubi reagiert wird und
      6. wie die Kosten der Ausbildung geregelt sind.
    • Zu den Kosten gehören unter anderem die Ausbildungsvergütung, Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Kosten für überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk, Prüfungskosten, Lehr- und Lernmittel, Arbeitskleidung.
    • TIPP Unbedingt frühzeitig, schon bei der Planung des Verbundes, sollten Sie die Berufsschultage und den Standort der Berufsschule besprechen!
    • Ein Mustervertrag kann unter anderem als Grundlage und Orientierung für ein Kooperationsgespräch dienen. Er kann entsprechend der eigenen Situation modifiziert werden. Beispiele zeigen die Kooperationsverträge für das Modell Leitbetrieb, die in den JOBSTARTER-Projekten erarbeitet wurden.
      Muster Kooperationsvertrag Leitbetrieb.doc
    • Ist der Verein oder die GmbH formal Ausbildender (Arbeitgeber), so muss er den Kooperationsvertrag mit den Mitgliedsbetrieben beziehungsweise mit den kooperierenden Betrieben abschließen. Er übernimmt quasi die Rolle des Stamm- oder Leitbetriebes.
    • Auch für Vereine gibt es Kooperationsverträge, die in der Praxis erprobt sind.
      Muster Kooperationsvertrag Ausbildungsverein.doc
    • Bei einem Ausbildungskonsortium schließen die Betriebe eine Kooperationsvereinbarung und erstellen gemeinsam einen Ausbildungsplan. Er legt die Inhalte, den Ausbildungsbetrieb und den groben Zeitraum fest. Er dient als Grundlage für die Organisation des Austausches.
    • Das JOBSTARTER-Projekt NetlogTS hat für die Ausbildung zum Berufskraftfahrer einen exemplarischen Ablaufplan und eine Kooperationsvereinbarung entwickelt.
      Verbundausbildung Konzept.pdf
      Muster Kooperationsvertrag Konsortium.doc
    • Bei der Auftragsausbildung schließt der Stammbetrieb den Ausbildungsvertrag ab. Er bezahlt für die vom ihm in Auftrag gegebenen extern erbrachten Ausbildungsleistungen. Juristisch betrachtet schließt er dabei mit seinem Auftragnehmer einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB ab, keinen Werkvertrag - denn die Parteien vereinbaren nicht den Ausbildungserfolg, sondern lediglich die Ausbildungstätigkeit.
  • Ein/e Auszubildende/r ist ausgewählt
    • Die Suche nach einem/einer Auszubildenden unterscheidet sich nicht von der Suche bei der einzelbetrieblichen Ausbildung. Nur müssen die Partner klären, wer die Bewerbungsunterlagen annimmt und das Erstgespräch führt. Da der Stammbetrieb oder der Verein die überwiegende Verantwortung für die Ausbildung tragen, werden sie die Bewerbungsunterlagen sichten und das Einstellungsgespräch führen.
    • Auch die Erwartungen an den oder die Auszubildende sollten im Vorfeld gemeinsam abgeklärt werden. Das gilt auch, wenn ein Verein die Auswahl übernimmt. Die Entscheidung für einen Kandidaten oder eine Kandidatin sollte immer gemeisam von allen ausbildenden Betrieben getroffen werden.
    • TIPP Ein Kurzpraktikum in den beteiligten Betrieben rundet neben den Bewerbungsunterlagen und dem Bewerbungsgespräch den Eindruck ab. Bei der Suche nach einem geeigneten Auszubildenden helfen die regionale Arbeitsagentur, die JobCenter, die Kammern und die JOBSTARTER-Projekte.
    • JOBSTARTER-Projekte haben viele gute Ideen, Konzepte und Materialien entwickelt, um den Matchingprozess zu unterstützen. Einige finden Sie in der Materialsammlung des Regionalbüros Nord, so zum Beispiel einen Beobachtungsbogen für Betriebspraktika.
  • Der Ausbildungsvertrag ist abgeschlossen
    • Der Stammbetrieb beziehungsweise der Verein schließt mit dem Jugendlichen (bei unter 18-Jährigen auch mit den Erziehungsberechtigten) den Vertrag. In dem Vertragsvordruck der Kammer muss auf die Verbundausbildung hingewiesen werden. Der Kooperationsvertrag zwischen den Betrieben sollte ebenfalls als Anlage beigefügt werden. Stammbetrieb oder Verein veranlassen die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle (z.B. der jeweiligen Kammer).
    • TIPP Im Ausbildungsvertrag wird die Höhe der Ausbildungsvergütung eingetragen. Diese ist in den meisten Fällen tariflich geregelt. Es gilt in der Regel der Tarifvertrag des Stammbetriebes, Mischformen sind möglich, wenn der Partnerbetrieb nach einem anderen Tarif bezahlt. Die Kammer prüft bei der Registrierung die Höhe der Ausbildungsvergütung. Maximal ist eine Absenkung von 20 Prozent möglich. Auch bei einem Verbund über einen Ausbildungsverein oder eine GmbH sollten die Tarifbedingungen der Kooperationspartner Grundlage der Vergütung der Auszubildenden sein.
    • Kalkulationstabellen zur Berechnung der Ausbildungsvergütung hat der AVLD e.V. entwickelt.
      Musterkalkulation 2007 Handwerk, keine Innung.xls
      Musterkalkulation 2007 IHK minus 20%.xls
      Musterkalkulation 2007 IHK.xls
  • Der/Die Auszubildende ist in der Berufsschule angemeldet
    • Vor Beginn der Ausbildung muss der/die Auszubildende zur Schule angemeldet werden. Diese Aufgabe übernehmen Stammbetrieb oder Leitbetrieb beziehungsweise Verein, der auch Ansprechpartner für die Berufsschule während der Ausbildung ist.
  • Persönliche Unterlagen des Auszubildenden liegen vor
    • Der Stammbetrieb oder der Verein benötigt die persönlichen Unterlagen des Jugendlichen, wie Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsausweis (falls vorhanden), polizeiliches Führungszeugnis, Bankverbindung. Jugendliche unter 18 müssen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass sie für die Ausbildung geeignet sind (ärztliche Untersuchung - § 32 Abs. 1 JArbSchG). Die Kosten dafür trägt der Ausbildungsbetrieb.
  • Der/Die Auszubildende ist bei der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft anzumelden
    • Auch die Anmeldung zur Sozialversicherung über die Krankenkasse und zur Berufsgenossenschaft ist Aufgabe des Stammbetriebes oder des Vereins.
    • TIPP Vor allem, wenn zwei oder mehrere Betriebe vereinbart haben, längere Ausbildungsabschnitte zu übernehmen und für diese Zeit die Ausbildungsvergütung zu tragen, sollte ein Tarif gewählt werden, bei dem die Krankenkasse bei Beginn der Krankmeldung die Ausbildungsvergütung (anteilig) übernimmt. Es ist zwar etwas teurer, erspart aber die Diskussion, welcher Betrieb in diesem Fall die Vergütung trägt.
    • Vereine, die mehrere Azubis versichern, sollten die Versicherungen mit einer Kasse abschließen und Rabatte verhandeln. Allerdings hat der oder die Jugendliche die freie Wahl der Kasse, hier muss das Einverständnis eingeholt werden.
  • Die Anmeldung zur Betriebshaftpflicht ist erfolgt
    • Jeder Betrieb meldet den Auszubildenden für die Dauer der Ausbildungszeit in seinem Betrieb bei seiner Haftpflicht an. Der/Die Auszubildende ist damit im Schadensfall über den jeweiligen Betrieb versichert.

Umsetzung

  • Probezeit
    • Innerhalb der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Für alle Beteiligten kann in dieser Zeit herausgefunden werden, ob sie wirklich zueinander passen und ob der/die Auszubildende die richtige Berufswahl getroffen hat.
    • TIPP Leitbetrieb und Partnerbetrieb und besonders die Betriebe, die gemeinsam über einen Verein ausbilden, sollten den/die Jugendliche/n für einen kurzen Ausbildungsabschnitt in ihrem Betreib übernehmen. So können sich alle Partner kennenlernen. In diesem Fall sollte die gesetzlich vorgeschriebene maximale Zeit von vier Monaten ausgeschöpft werden. Die Entscheidung, ob die Probezeit bestanden ist, sollten alle Partner rechtzeitig, also mindestens drei Wochen vor Ablauf der Probezeit, gemeinsam treffen und schriftlich festhalten.
      Muster Probezeiterklärung Ausbildungsverein.doc
  • Unterstützungsangebote
    • Und wenn es in der Berufsschule hapert? Dann gibt es die Möglichkeit, externe Unterstützung zu bekommen. Falls der Verein diese nicht anbietet oder organisiert, gibt es in fast jeder Region das von der Bundesagentur für Arbeit finanzierte Programm "Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)": Ein regionaler Bildungsdienstleister bietet dabei Stützunterricht und sozialpädagogische Begleitung an. Die Kosten dafür übernimmt die zuständige Arbeitsagentur. Näheres ist über die örtliche Berufsberatung zu erfahren.
    • TIPP Klären Sie frühzeitig, wer Ansprechpartner für die Berufsschule ist, und informierren Sie die Berufsschule. Klären Sie die Kommunikationswege untereinander (z.B. wer zuständig ist bei Fehlzeiten in der Berufsschule) und nutzen Sie die Ausbildersprechtage der Schule.
  • Fehlzeiten, Verstöße und Kündigung
    • Und wenn es Ärger gibt? Frühes Eingreifen und rechtzeitig alle Partner an einen Tisch zu bringen hilft in den meisten Fällen, Schlimmeres zu vermeiden. Im schlimmsten Fall muss eine Kündigung ausgesprochen werden. Dann müssen formale Schritte eingehalten werden: Unentschuldigtes Fehlen oder Verstöße gegen die Ausbildungsordnung müssen sofort dem verantwortlichen Stammbetrieb oder dem ausbildenden Verein mitgeteilt werden. Nur dieser kann eine Abmahnung aussprechen. Er muss jedoch die zeitlichen Vorgaben einhalten. Nach zwei Abmahnungen, die sich auf das gleiche Fehlverhalten beziehen, kann der Betrieb eine Kündigung aussprechen. In besonderen Fällen kann er auch eine fristlose Kündigung aussprechen. Nicht vergessen: Der Betriebsrat muss rechtzeitig informiert und einbezogen werden!
    • TIPP In der Praxis ist es oft einfacher, den Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen aufzulösen. Das erspart oft Verwaltungsarbeit und eventuell einen Prozess. Für den/die Jugendliche/n kann es eine Chance für einen Neuanfang sein.
  • Insolvenz eines Partners
    • Besonders betroffen von einem Insolvenzverfahren sind Vereine, da diese die Verpflichtung haben, den Auszubildenden auch im Falle der Insolvenz des Ausbildungsbetriebes weiter auszubilden. Der/Die Jugendliche erhält in diesem Fall auch kein Insolvenzgeld. Da hilft nur: einen neuen Partner suchen. Unterstützung erhält man von der Kammer, der Arbeitsagentur oder einem JOBSTARTER-Projekt.
  • Prüfungen
    • Die Kammer informiert den ausbildenden Betrieb (Stammbetrieb oder Verein) rechtzeitig über die Termine zur Zwischen- und Abschlussprüfung. Die Anmeldung übernimmt der Stammbetrieb beziehungsweise der ausbildende Verein.
    • Was ist bei nicht bestandener Prüfung? Der/Die Jugendliche hat die Möglichkeit, die Prüfung zweimal zu wiederholen. So lange muss der Stammbetrieb oder der Verein ihn/sie weiter ausbilden. Am besten ist es daher, wenn dieser Fall schon im Kooperationsvertrag geregelt ist, damit nicht ein Partner im Regen stehen bleibt, wenn ein Verbundpartner die Ausbildung nicht mehr fortsetzen will.
  • Zeugnis/Beurteilungsbogen
    • Neben dem Facharbeiterbrief der Kammer hat der/die Auszubildende Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Dieses stellt der Stammbetrieb oder der Verein nach Rücksprache mit den Ausbildern oder Ausbilderinnen der Partnerbetriebe aus. Bei längeren Abschnitten im Partnerbetrieb kann auch dieser ein eigenes Zeugnis ausstellen.
  • Übernahme abklären
    • Rechtzeitig zum Ende der Ausbildung sollten folgende Fragen geklärt sein: Was geschieht nach der Prüfung? Wird der Jugendliche von einem beteiligten Betrieb übernommen? Wer kümmert sich?
    • Hier muss einerseits der Azubi begleitet und unterstützt werden (Übernahme oder Alternativen), andererseits müssen aber auch bei Nichtübernahme klare Zuständigkeiten abgesprochen werden.
    • TIPP Bei einer Weiterbeschäftigung nach der Prüfung sollten die entsprechenden Regelungen in § 24 BBIG beachtet werden. Hier sollte von allen Seiten bereits im Vorfeld der Prüfung eine klare Vereinbarung getroffen werden. Soll beispielsweise die Übernahme befristet erfolgen, so muss das bereits vor der Übernahme in einem Arbeitsvertrag vereinbart worden sein.

Ansprechpartner

    • Wissenschaftlicher Mitarbeiter
    • Guido Kirst
    • Telefonnummer: 0228/107-1933
    • E-Mail-Adresse:

Publikationen

  • Verbundausbildung - vier Modelle für die Zukunft ID = 1340

    Titelbild der Publikation

    JOBSTARTER PRAXIS - Band 6

    2011, 164 Seiten
    Bestell-Nr.: 30641

    Kostenlos bestellen

    Download [PDF - 4,59 MB] (URL: http://www.bmbf.de/pub/jobstarter_praxis_band_sechs.pdf)

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