
Von der Einstiegsqualifizierung über berufsvorbereitende Maßnahmen bis hin zur finanziellen Unterstützung: Es gibt viele Förderinstrumente, die den Zugang junger Geflüchteter zum Ausbildungsmarkt unterstützen.
Zahlreiche Förderinstrumente unterstützen junge Flüchtlinge und ausbildungswillige Unternehmen auf dem Weg in die Ausbildung.
JOBSTARTER / Fotograf: Jürgen H. Krause
Viele junge Geflüchtete benötigen bei der Integration in den Ausbildungsmarkt Hilfe – sei es in Form von Einstiegsqualifizierungen und berufsvorbereitenden Maßnahmen oder auch in Form von ausbildungsbegleitenden Maßnahmen und finanzieller Unterstützung. Und auch Betriebe betreten häufig Neuland, wenn sie Geflüchtete ausbilden und überwinden mögliche Hürden leichter, wenn sie Unterstützung erhalten.
Im Folgenden werden Förderinstrumente vorgestellt, die den Zugang junger Geflüchteter zum Ausbildungsmarkt unterstützen.
JOBSTARTER
Mit der Maßnahme „KompAS“ können Geflüchtete schneller an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt werden. Die Maßnahme kombiniert Sprach- und Integrationskurse mit der Kompetenzfeststellung und Aktivierung im beruflichen Bereich. In den Zeiträumen, in denen Geflüchtete im Rahmen von KompAS Bewerbungstrainings oder Jobcoachings erhalten, können sie berufsfachliche Kenntnisse erwerben und anschließend theoretisches Wissen in Betrieben erproben. Die Kurse sind jeweils für 25 Teilnehmende ausgelegt und dauern sechs bis acht Monate.
Es können nur solche Personen an der Maßnahme KompAS teilnehmen, die zu der Zielgruppe des allgemeinen Integrationskurses gehören:
Auch Geflüchtete mit einer Aufenthaltsgestattung können an der Maßnahme teilnehmen, wenn sie aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive stammen und bereits eine Zulassung zur Teilnahme an einem Integrationskurs erhalten haben.
Nähere Informationen gibt es bei dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit vor Ort.
Mit der Maßnahme „Perspektiven für junge Flüchtlinge“ werden Geflüchtete unter 25 Jahren für eine berufliche Qualifizierung motiviert. Ihnen werden berufliche Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt – zum Beispiel zu den Inhalten von Ausbildungsberufen – um anschließend eine Berufswahlentscheidung zu treffen und eine entsprechende Ausbildung aufzunehmen. PerjuF gliedert sich in zwei Phasen: In der Einstiegsphase werden die Sprachkenntnisse und der konkrete Unterstützungsbedarf der Jugendlichen eingeschätzt. Darüber hinaus probieren die Jugendlichen die Arbeit mit verschiedenen Materialien – zum Beispiel Holz, Metall, Farbe – aus. In der anschließenden betrieblichen Phase erproben die Teilnehmenden die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen im Betrieb. Parallel werden die Jugendlichen individuell gefördert, unter anderem im Hinblick auf berufsbezogene Sprachkenntnisse. Die Teilnahmedauer beträgt in der Regel vier bis sechs Monate bei wöchentlich 30 Zeitstunden.
Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben ohne ausländerrechtliche Einschränkungen Zugang zu PerjuF.
Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete haben Zugang zu PerjuF, wenn sie eine gute Bleibeperspektive oder eine Beschäftigungserlaubnis haben.
Für alle Teilnehmenden gilt:
Nähere Informationen erhalten interessierte Jugendliche bei der Agentur für Arbeit vor Ort.
„Perspektiven für junge Flüchtlinge – PerjuF“
Kurz und übersichtlich erklärt die Handreichung der Bundesagentur für Arbeit die Maßnahme „Perspektiven für junge Flüchtlinge“.
Angebot Perspektiven für junge Flüchtlinge - PerjuF
Die Webseite der Agentur für Arbeit bietet Informationen zur Maßnahme „Perspektiven für junge Flüchtlinge“.
KOFA-Steckbrief zur Initiative PerjuF
Die Webseite bietet Unternehmen erste Informationen zur Maßnahme „Perspektiven für junge Flüchtlinge“.
Die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen unterstützen Jugendliche bei der Berufswahl und dem Einstieg in eine Ausbildung. Sie geben ihnen die Möglichkeit, verschiedene Berufsfelder kennenzulernen und helfen ihnen dabei, ihre Interessen und Fähigkeiten zu erkennen und zu erproben und eine Berufswahlentscheidung zu treffen. Zudem vermitteln BvB den Jugendlichen die erforderlichen Qualifikationen, um eine Ausbildung beginnen zu können.
Die Jugendlichen werden dazu für einen Zeitraum von rund einem Jahr von einem erfahrenen Team von Ausbildern, Lehrkräften, Sozialpädagoginnen und -pädagogen begleitet.
Die BvB richten sich an Jugendliche, die ihre Schulpflicht erfüllt, aber noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Für Jugendliche, die bis dahin noch keinen Schulabschluss erworben haben, bieten BvB zudem die Möglichkeit, den (qualifizierenden) Hauptschulabschluss nachzuholen.
Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung haben Zugang zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, wenn sie eine gute Bleibeperspektive haben, sich seit drei Monaten in Deutschland aufhalten und ihre Kenntnisse der deutschen Sprache einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung erwarten lassen. Für Gestattete ohne Bleibeperspektive ist der Zugang zu BvB nicht gegeben.
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben ohne ausländerrechtliche Einschränkungen Zugang zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen.
Geduldete haben Zugang zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, wenn sie sich seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben und kein Beschäftigungsverbot besteht.
Über die Möglichkeiten der Teilnahme informieren die Berufsberaterinnen und -berater der Agentur für Arbeit vor Ort. Diese entscheiden auch, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.
„Werde fit für deine Ausbildung. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen“
Der Flyer der Bundesagentur für Arbeit bietet einen Überblick über die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.
Informationen zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
Die Webseite der Agentur für Arbeit informiert über die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen.
Eine außerbetriebliche Ausbildung ist eine Option für Jugendliche, die nach ihrem Schulabschluss eine Ausbildung machen wollen, aber keinen Ausbildungsplatz in einem Betrieb gefunden haben – zum Beispiel weil sie lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind. Sie können im Rahmen einer BaE einen anerkannten Ausbildungsberuf erlernen. Genau wie die betriebliche Ausbildung besteht die BaE aus einem Praxisteil, der entweder in einem Kooperationsbetrieb oder in den Werkstätten des Bildungsträgers absolviert wird, und einem Theorieteil, für den die Jugendlichen die Berufsschule besuchen. Darüber hinaus werden Jugendliche im Rahmen einer BaE mit zusätzlichen Unterstützungsangeboten gefördert; dazu gehören
Jede/-r Jugendliche erhält hierfür einen individuellen Förderplan.
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben ohne ausländerrechtliche Einschränkungen Zugang zu einer außerbetrieblichen Berufsausbildung.
Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete haben nur dann Zugang zu einer außerbetrieblichen Berufsausbildung, wenn
Faktisch ist der Zugang zur BaE für Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete damit in der Regel nicht gegeben.
Jugendliche, die eine außerbetriebliche Ausbildung machen möchten, sollten Kontakt mit ihrer Berufsberaterin bzw. ihrem Berufsberater aufnehmen.
„Deine alternative Berufsausbildung. Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)“
Der Flyer der Bundesagentur für Arbeit gibt einen Überblick über die wichtigsten Informationen zur außerbetrieblichen Berufsausbildung.
Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) nach den §§ 240, 242, 244, 245 und 246 SGB III
Die Geschäftsanweisung der Agentur für Arbeit informiert umfassend über das Instrument der außerbetrieblichen Berufsausbildung.
Mit ausbildungsbegleitenden Hilfen wird förderungsbedürftigen Jugendlichen die Aufnahme und Fortsetzung sowie der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung ermöglicht. Jugendliche, die eine Einstiegsqualifizierung absolvieren, können dabei mit abH unterstützt werden, um die Chancen auf eine sich anschließende Berufsausbildung zu erhöhen.
Im Rahmen der abH werden in mindestens drei Stunden pro Woche Inhalte vermittelt, die über das Ausbildungsübliche hinausgehen. So können zum Beispiel Sprach- und Bildungsdefizite ausgeglichen und die Jugendlichen sozialpädagogisch begleitet werden. Zu den Angeboten im Rahmen der abH gehören
Jede/-r Jugendliche erhält einen individuellen Förderplan.
Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung haben Zugang zu ausbildungsbegleitenden Hilfen, wenn sie eine gute Bleibeperspektive haben und sich seit mindestens drei Monaten in Deutschland aufgehalten haben. Für Gestattete ohne Bleibeperspektive ist der Zugang zu abH nicht gegeben.
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben ohne ausländerrechtliche Einschränkungen Zugang zu ausbildungsbegleitenden Hilfen.
Geduldete haben nach einer Aufenthaltszeit von 12 Monaten ohne ausländerrechtliche Einschränkungen Zugang zu ausbildungsbegleitenden Hilfen.
Jugendliche, die abH erhalten möchten, sollten Kontakt mit ihrer Berufsberaterin bzw. ihrem Berufsberater aufnehmen.
„So schaffst du deine Ausbildung. Ausbildungsbegleitende Hilfen“
Der Flyer der Bundesagentur für Arbeit bietet einen Überblick über das Förderinstrument der ausbildungsbegleitenden Hilfen.
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Der Flyer des Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet einen Überblick über das Förderinstrument der ausbildungsbegleitenden Hilfen und nennt hilfreiche Kontakte.
Informationen zu den abH Website der Bundesagentur für Arbeit
Die Webseite der Agentur für Arbeit informiert u.a. über die ausbildungsbegleitenden Hilfen.
Die Einstiegsqualifizierung ist eine Maßnahme zur Berufsorientierung. Sie gibt Jugendlichen, die eine Ausbildung machen möchten, die Möglichkeit, während eines 6- bis 12-monatigen Langzeitpraktikums in einem Betrieb einen Ausbildungsberuf zu testen und sich dabei zu bewähren. Parallel besuchen die Jugendlichen auch die Berufsschule. Ziel ist es, ihnen im Laufe des Praktikums die Inhalte des ersten Ausbildungsjahrs zu vermitteln. Sind sowohl die Jugendlichen und der Betrieb mit der Zusammenarbeit zufrieden, dann kann im Anschluss an die EQ ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Die Praktikumszeit kann dabei auf die Ausbildung angerechnet und diese entsprechend verkürzt werden.
Jugendliche, die speziellen Nachhol- und Förderbedarf haben, können im Rahmen einer EQ+ für die Dauer der EQ ausbildungsbegleitende Hilfen erhalten.
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen können ohne ausländerrechtliche Einschränkungen an einer Einstiegsqualifizierung teilnehmen.
Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete können grundsätzlich an einer Einstiegsqualifizierung teilnehmen. Ihr Zugang zur EQ ist allerdings insofern eingeschränkt, als dass es sich bei der EQ um eine Beschäftigung handelt, für die die Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich ist. Die Erlaubnis kann die Ausländerbehörde nach einer Wartefrist von 3 Monaten erteilen.
Die Berufsberaterin bzw. der Berufsberater bei der Agentur für Arbeit vor Ort klärt die Voraussetzungen für die Förderung und unterstützt die Jugendlichen bei der Suche nach einem Betrieb, der für ihren Wunschberuf eine EQ anbietet. Die Jugendlichen schließen mit dem Betrieb einen Praktikumsvertrag ab und erhalten eine monatliche Praktikumsvergütung. Der Betrieb kann auf Antrag einen Zuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten.
„Dein Praktikum zur Ausbildung. Betriebliche Einstiegsqualifizierung“
Der Flyer der Bundesagentur für Arbeit fasst alles Wichtige zur Einstiegsqualifizierung zusammen.
„Brücke in die Berufsausbildung – Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)“
Der Flyer der Agentur für Arbeit informiert über die Einstiegsqualifizierung.
Die Berufseinstiegsbegleitung hilft ausbildungswilligen Jugendlichen dabei, den Weg in den Beruf zu schaffen. Die Begleitung beginnt in der Regel in der Vorabgangsklasse und dauert bis ins erste Ausbildungsjahr. Die BerEb unterstützt die Jugendlichen zunächst bei der Berufsorientierung. Ausgangspunkt dafür ist eine gemeinsame Analyse von Stärken und Schwächen. Aus dieser Potenzialanalyse werden Förderpläne abgeleitet und Unterstützungsangebote organisiert, die die Jugendlichen ihrem Ziel einer Ausbildung näher bringen. Auch bei der anschließenden Suche nach einem Praktikums- und Ausbildungsplatz hilft die BerEb, ebenso bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und der Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch. Auch in den ersten sechs Monaten der Ausbildung können die Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter den Jugendlichen bei Bedarf mit Rat und Tat zur Seite stehen, bis das Ausbildungsverhältnis gefestigt ist.
Alle Schülerinnen und Schüler, an deren Schulen BerEb angeboten wird, haben Zugang zu dem Angebot. Auch Geflüchtete haben daher unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus ohne ausländerrechtliche Einschränkungen Zugang zur Berufseinstiegsbegleitung.
Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler, an deren Schule Berufseinstiegsbegleitung angeboten wird und die dafür von ihrer Lehrkraft vorgeschlagen werden. Interessierte Jugendliche sollten an ihrer Schule nachfragen, ob die Möglichkeit für eine Teilnahme besteht. Informationen zur BerEb gibt es außerdem bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit vor Ort.
Informationen zur Berufseinstiegsbegleitung
Auf seiner Webseite informiert die Servicestelle Bildungsketten über das Instrument der Berufseinstiegsbegleitung.
Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) nach § 49 SGB III mit Kofinanzierung
Die Geschäftsanweisung der Agentur für Arbeit informiert umfassend über das Instrument der Berufseinstiegsbegleitung.
VerA steht für „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“. Die Initiative des Senior Experten Service richtet sich an alle Jugendlichen, die in ihrer Ausbildung Schwierigkeiten haben und deshalb darüber nachdenken, ihre Ausbildung abzubrechen. In solchen Fällen vermittelt die Initiative den Jugendlichen eine ehrenamtliche Ausbildungsbegleiterin oder einen ehrenamtlichen Ausbildungsbegleiter, die/der sich regelmäßig mit den Jugendlichen trifft und mit ihnen Schritt für Schritt versucht, die Schwierigkeiten aus dem Weg zu räumen.
Das Angebot von VerA richtete sich an Jugendliche, die sich entweder bereits in einer betrieblichen Ausbildung befinden oder kurz vor dem Abschluss eines Ausbildungsvertrags stehen und auf Schwierigkeiten stoßen. Geflüchtete in Ausbildung haben deshalb unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus ohne ausländerrechtliche Einschränkungen Zugang zur Ausbildungsbegleitung der Initiative VerA.
Auszubildende, die eine Ausbildungsbegleitung benötigen, melden sich direkt beim Senior Experten Service.
„Dranbleiben! Mit VerA schaffst du die Ausbildung“
Der Flyer des Senior Experten Service bietet einen kurzen Überblick über die Ausbildungsbegleitung im Rahmen der Initiative VerA.
Webseite des Senior Experten Service
Die Webseite des Senior Experten Service informiert Auszubildende, Ausbilder und Ehrenamtliche über die Ausbildungsbegleitung im Rahmen der Initiative VerA.
Initiative VerA beim Senior Experten Service (SES)
Buschstraße 2, 53113 Bonn
Tel.: 0228 / 26 09 040
Fax: 0228 / 26 09 09 40
E-Mail
Die Assistierte Ausbildung richtet sich an Jugendliche, die eine Ausbildung beginnen möchten oder bereits begonnen haben und sich den Anforderungen im Betrieb und/oder der Berufsschule nicht gewachsen fühlen. Im Rahmen der AsA werden die Jugendlichen für die (Rest-)Dauer ihrer Ausbildung unterstützt und begleitet. So soll sichergestellt werden, dass es ihnen gelingt, ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Zu den Angeboten der AsA gehören
Die Unterstützung wird individuell auf die Bedürfnisse der Jugendlichen abgestimmt. Die Assistierte Ausbildung kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase enthalten.
Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung haben Zugang zur Assistierten Ausbildung, wenn sie eine gute Bleibeperspektive haben und sich seit mindestens drei Monaten in Deutschland aufgehalten haben. Für Gestattete ohne Bleibeperspektive ist der Zugang zur AsA nicht gegeben.
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben ohne ausländerrechtliche Einschränkungen Zugang zur Assistierten Ausbildung.
Geduldete haben nach einer ununterbrochenen Aufenthaltszeit von 12 Monaten ohne ausländerrechtliche Einschränkungen Zugang zur Assistierten Ausbildung (ausbildungsbegleitende Phase). Nach einer Aufenthaltsdauer von 15 Monaten besteht auch Zugang zur ausbildungsvorbereitenden Phase.
Jugendliche, die Interesse an einer AsA haben, wenden sich an ihre Berufsberaterin bzw. ihren Berufsberater.
„Deinen Berufsabschluss schaffen! Assistierte Ausbildung“
Der Flyer der Bundesagentur für Arbeit bietet einen Überblick über das Förderinstrument der Assistierten Ausbildung.
Informationen zur Assistierten Ausbildung
Die Webseite der Agentur für Arbeit informiert u.a. über die Assistierte Ausbildung.
Assistierte Ausbildung (AsA) nach § 130 SGB III
Die Publikation der Agentur für Arbeit erläutert detailliert das Konzept der Assistierten Ausbildung.
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für Auszubildende, die eine betriebliche oder außerbetriebliche Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren und nicht bei ihren Eltern wohnen können – zum Beispiel weil der Hin- und Rückweg von der Wohnung der Eltern zur Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als zwei Stunden dauern würde. Auch Auszubildende, die über 18 Jahre alt oder verheiratet sind oder mindestens ein Kind haben und in eine eigene Wohnung ziehen und Auszubildende, die aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht bei ihren Eltern wohnen können, können BAB beantragen. BAB im Rahmen einer schulischen Ausbildung ist nicht förderfähig.
Auch die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) kann gefördert werden, wenn die/der Jugendliche die allgemeine Schulpflicht erfüllt hat, die Maßnahme zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung erforderlich ist und zu erwarten ist, dass die/der Jugendliche das Ziel der BvB erreicht.
Die BAB muss bei der Agentur für Arbeit vor Ort beantragt werden. Das Antragsformular muss dort angefordert werden, es ist nicht online verfügbar. Jugendliche, die BAB beantragen möchten, wenden sich am besten an ihre Ansprechpartnerin beziehungsweise ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit.
Wichtig ist, dass der Antrag auf BAB unmittelbar bei Beginn der Ausbildung gestellt wird: Die BAB wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern erst ab Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. BAB muss nicht zurückgezahlt werden.
Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung haben nur dann Zugang zu BAB, wenn sie eine gute Bleibeperspektive haben, sich seit mindestens 15 Monaten in Deutschland aufgehalten haben und nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen. Für Gestattete ohne Bleibeperspektive ist der Zugang zu BAB nicht gegeben.
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben ohne ausländerrechtliche Einschränkungen Zugang zu Berufsausbildungsbeihilfe.
Geduldete haben nach einer Aufenthaltszeit von 15 Monaten ohne ausländerrechtliche Einschränkungen Zugang zu BAB.
„Berufsausbildungsbeihilfe. Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit“
Der Flyer der Bundesagentur für Arbeit Flyer enthält neben allen Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe auch Berechnungsbeispiele für die BAB.
Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe
Auf der Webseite der Agentur für Arbeit gibt es Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe.
Schüler-BAföG können Schülerinnen und Schüler beantragen,
Der Antrag auf Schüler-BAföG muss beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. Er kann von den Auszubildenden selbst eingereicht werden, wenn sie das 15. Lebensjahr vollendet haben, sonst muss er von ihren gesetzlichen Vertretern gestellt werden.
Der Antrag kann entweder auf der Website bafög.de heruntergeladen, beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung angefordert oder online bestellt werden.
Die Kontaktdaten des zuständigen Amtes für Ausbildungsförderung können auf der Website bafög.de recherchiert werden.
Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung haben vor einer Entscheidung des BAMF nicht die nötige Klarheit über eine Bleibeperspektive und sind daher nicht nach § 8 Abs. 2, 2a BAföG förderfähig.
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben je nach Aufenthaltserlaubnis eine BAföG-Berechtigung mit oder ohne Wartezeit. So sind etwa anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sowie subsidiär Schutzberechtigte nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BAföG ohne Wartezeit BAföG-berechtigt, sobald ihnen vom BAMF ihr entsprechender Schutzstatus bescheinigt wurde.
Hingegen besteht nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 BAföG eine BAföG-Berechtigung erst nach einer Wartezeit von 15 Monaten, in der sich die Flüchtlinge ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Inland aufgehalten haben müssen. Dies betrifft etwa Inhaber/-innen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG (nationales Abschiebungsverbot).
Geduldete haben nach einer solchen Wartezeit von 15 Monaten nach § 8 Abs. 2 a BAföG Zugang zu Schüler-BAföG.
Im Übrigen wird Ausländern nach § 8 Abs. 3 BAföG Ausbildungsförderung geleistet, wenn
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website bafög.de oder über die BAföG-Hotline 0800 / 22 36 341 oder 0800 / BAFOEG1 (Mo–Fr von 8.00 – 20.00 Uhr).
Im Folgenden werden Förderinstrumente vorgestellt, die Betriebe bei der Ausbildung junger Geflüchteter unterstützen.
Betriebe, die die Vermittlung von Jugendlichen in Ausbildung unterstützen möchten, können Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung anbieten. Im Rahmen der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung beim Arbeitgeber (MAG) werden die Jugendlichen an den Ausbildungsmarkt herangeführt und Kompetenzen festgestellt oder vermittelt. Betriebe, die eine MAG anbieten, können auf Antrag für bis zu sechs Wochen finanziell gefördert werden – die Agentur für Arbeit übernimmt dann die Kosten für die Maßnahme. Die Auswahl der an der MAG teilnehmenden Jugendlichen erfolgt ebenfalls auf Vorschlag beziehungsweise mit Einwilligung der Agentur für Arbeit.
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis können sofort an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung beim Arbeitgeber teilnehmen.
Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete können nach einer Wartefrist von drei Monaten an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung beim Arbeitgeber teilnehmen. Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive (das sind aktuell – Stand Oktober 2016 – Geflüchtete aus Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia) können bis Ende 2018 ohne Wartezeit an einer MAG teilnehmen.
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III
Auf der Webseite der Agentur für Arbeit können sich Arbeitgeber über Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung informieren.
Agentur für Arbeit
Arbeitgeberservice
Tel.: 0800 / 45 55 520
Die Einstiegsqualifizierung ist eine Fördermöglichkeit für Betriebe, welche junge Menschen, die Schwierigkeiten haben einen Ausbildungsplatz zu finden, an eine Ausbildung in ihrem Betrieb heranführen möchten. Im Rahmen der EQ absolvieren die Jugendlichen ein 6- bis 12-monatiges Langzeitpraktikum im Betrieb. Die Betriebe können so zukünftige Auszubildende und deren Kompetenzen und Fähigkeiten im betrieblichen Alltag kennenlernen. Ziel ist es, die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer im Anschluss an die EQ in eine Ausbildung zu übernehmen. Die EQ kann dann auf die Ausbildung angerechnet und diese entsprechend verkürzt werden.
Die Betriebe schließen mit den Teilnehmenden einen EQ-Vertrag mit Vergütungspflicht. Die Agentur für Arbeit erstattet ihnen auf Antrag einen Zuschuss zur EQ-Vergütung bis zur Höhe von 216 Euro monatlich. Außerdem erhalten sie einen Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Betriebe tragen die Sach- und Personalkosten der EQ und den Beitrag an die Berufsgenossenschaft.
Betriebe, die eine Einstiegsqualifizierung anbieten möchten, wenden sich an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit vor Ort.
„Brücke in die Berufsausbildung. Betriebliche Einstiegsqualifizierung“
Der Flyer der Bundesagentur für Arbeit informiert Arbeitgeber über Inhalt, Zielgruppe, Vorbereitung und Ablauf der Betrieblichen Einstiegsqualifizierung.
Informationen zur Einstiegsqualifizierung (EQ)
Auf der Webseite der Agentur für Arbeit können sich Arbeitgeber über das Instrument der Einstiegsqualifizierung informieren.
Mit der Assistierten Ausbildung werden Betriebe unterstützt, die Jugendliche ohne oder mit schlechtem Schulabschluss, mit Lernbeeinträchtigung oder Migrationshintergrund ausbilden. Die Auszubildenden erhalten im Rahmen der AsA Förder- und Stützunterricht, Nachhilfe in Deutsch und sozialpädagogische Betreuung. Die Betriebe werden bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung der Ausbildung unterstützt und profitieren ebenfalls von der sozialpädagogischen Begleitung der Ausbildung.
Für die Betriebe entstehen dabei keine Kosten; die AsA wird vollständig von der Agentur für Arbeit finanziert.
Die Assistierte Ausbildung muss von den Jugendlichen bei ihrer Agentur für Arbeit beantragt werden (s. Zugang Geflüchteter zur AsA). Betriebe, die mehr über die Möglichkeit der AsA erfahren möchten, wenden sich an den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit vor Ort.
„Jetzt die eigenen Nachwuchskräfte sichern! Assistierte Ausbildung“
Der Flyer der Bundesagentur für Arbeit erklärt, welche Hilfe die Assistierte Ausbildung dem Betrieb und den Auszubildenden bietet.
Assistierte Ausbildung – individuelle Unterstützung für Jugendliche und Unternehmen vor und während der Berufsausbildung
Auf der Webseite der Agentur für Arbeit können sich Arbeitgeber über das Instrument der Assistierten Ausbildung informieren.
Förderung der Berufsausbildung
Auf der Webseite der Agentur für Arbeit können sich Arbeitgeber u.a. über das Instrument der Assistierten Ausbildung informieren.
Das Externe Ausbildungsmanagement richtet sich an Betriebe, die sich vorstellen können zum Beispiel Geflüchtete auszubilden, aber bisher noch keine Erfahrung mit einer Ausbildung haben und daher Unterstützung benötigen.
Im Rahmen des Externen Ausbildungsmanagements können Unternehmerinnen und Unternehmer Hilfe in allen Ausbildungsbelangen erhalten. Die EXAM-Dienstleister begleiten bei Bedarf außerdem die Ausbildung von der Aufnahme über die Durchführung bis zum Abschluss: sie schätzen den betrieblichen Ausbildungsbedarf ein, beraten zu geeigneten Ausbildungsberufen, gewinnen geeignete Auszubildende und vermitteln bei Konflikten zwischen Betrieb, Berufsschule und Auszubildenden.
An wen können sich Betriebe wenden, die Unterstützung durch EXAM erhalten möchten?
Betriebe, die durch das Externe Ausbildungsmanagement unterstützt werden möchten, wenden sich an ein JOBSTARTER-Projekt in ihrer Nähe. Eine Übersicht aller JOBSTARTER-Projekte gibt es auf der JOBSTARTER-Projektlandkarte.